LKW-Weiterbildung Neumünster

Unsere LKW Weiterbildungs-Varianten

Weiterbildungspflicht für Kraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5t:

Rechtliche Rahmenbedingungen nach der neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Alle Kraftfahrer, unabhängig von Besitzstandsrechten, müssen künftig innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Eine Einheit darf 7 Zeitstunden nicht unterschreiten. Die erste 35-stündige Weiterbildung ist für Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterverkehr bis 10.09.2014 nachzuweisen. Die Kenntnis dieses Stichtages könnte dazu führen, das Unternehmen der Transportbranche eine ähnliche „ take it easy“ Haltung wie zur Einführung der Autobahnmaut an den Tag legen.

Der Gesetzgeber führt in der BKrFQV weiter aus, dass ein früherer oder späterer Abschluss erlaubt ist, um die Termine für die turnusmäßige gesundheitliche Untersuchung (alle 5 Jahre) mit dem Nachweis der Weiterbildung (ebenfalls alle 5 Jahre) zu synchronisieren. Als spätester Termin ist hierfür der 10.09.2016 vorgesehen.

Wenn diese Synchronisierung von den Fahrern nicht vollzogen wird, müssen sie innerhalb von 5 Jahren zweimal den Führerschein umtauschen. Dies bedeutet erhöhte Kosten, Wartezeiten (die Herstellungszeit eines Kartenführerscheins in der Bundesdruckerei beträgt 2-3 Wochen) und zeitaufwendige Behördengänge.

Weiterbildung mit Bildungsgutschein

Beim Vorliegen eines Bildungsgutscheins, ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich. Weitere Information zum Bildungsgutschein finden Sie hier: Bundesagentur für Arbeit.

Erwerb der Fahrerlaubnis C / CE *

Dauer:
5 Wochen in Vollzeit
2 Monate in Teilzeit

Prüfung:
TÜV Nord

Zugang:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • ärztliche Untersuchung
  • augenärztliche Untersuchung
  • Erste Hilfe Ausblidung

Systematikzuordung:

  • theoretische Ausbildung
  • praktische Ausbildung
Unser Schulungs-LKW

Unser Schulungs-LKW

Weiterbildung für Berufskraftfahrer *

Dauer:
5 Tage Vollzeit (35 Std., Termine nach Absprache)
oder 5 x 1 Tag (je 7 Std.)

Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag, 08:00 - 16:15 Uhr
oder Samstag 08:00 - 16:15 Uhr

Prüfung:
keine

Systematikzuordnungen:

  • Ladungssicherung
  • Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität
  • Kinematische Kette / Energie und Umwelt
  • Sozialvorschriften
  • Vorschriften für den Güterverkehr
  • Vorschriften für den Personenverkehr

Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation*

Dauer:
5 Tage Vollzeit (35 Std.)
(verkürzte Ausbildung 35 Std.)

Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag, 07:45 - 17:30 Uhr

Prüfung:
60 Min. IHK

Systematikzuordnungen:
bei der verkürzten beschleungigten Grund- qualifikation muss die Fahrerlaubnis C bzw. D vorhanden sein (vor dem 09.09.2009).

Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation*

Dauer:
23 Tage Vollzeit (140 Std.)

Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag, 07:45 - 17:00 Uhr

Prüfung:
IHK (Mindestalter 21 Jahre)

Systematikzuordnungen:

  • kinematische Kette und Eigenschaften technische Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges
  • sozialrechtliche Rahmenbedingungen
  • Risiken des Straßenverkehrs
  • wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Verhaltensanforderungen an den Kraftfahrer zur Gewährleistung eines positiven Bildes des Unternehmens in der Öffentlichkeit

* Beim Vorliegen der individuellen Voraussetzungen, ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich. Wir sind zertifiziert nach AZWV.